Sachverständigenbüro Schulmeyer
Dr. Christian Schulmeyer – Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im Bereich Internet,
webbasierte Anwendungen sowie Mulimedia.
Dr. Christian Schulmeyer – Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im Bereich Internet,
webbasierte Anwendungen sowie Mulimedia.
Wir haben eine zwanzigjährige Erfahrung in der Erstellung spezieller Sachverständigengutachten im Bereich der Zivil- und Strafprozesse, also Privat- oder Parteigutachten sowie Technical Due Diligence Reports und Bewertungen.
Wir erstellen im Auftrag von Gerichten Sachverständigengutachten im Bereich Software, aller webbasierten Anwendungen, Systembetrieb, Projektmanagement und -durchführung sowie Multimedia in Bereich des Zivilprozesses und für Strafverfahren.
Sachverständigengutachten für private Auftraggeber (Unternehmen und Privatpersonen). Auch für Parteien in laufenden Prozessen können wir Parteigutachten erstellen.
Im Rahmen aller M&A-Aktivitäten wie Firmen- und Softwarebewertungen, Unternehmensverkäufen und – übernahmen erstellen wir Technical Due Diligence Reports.
Im Gerichtsverfahren, sowohl im Zivil- als auch im Strafprozess, dient das Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als Beweismittel. Das Sachverständigengutachten dient als neutrale Faktendarstellung und -bewertung bei zwischen den Prozessparteien strittigen Sachverhalten sowie als technische Erklärung und Erläuterung für das Gericht, bei technisch komplexen Zusammenhängen.
Unsere
Privatgutachten werden für Kunden erstellt, die punktuelle Gutachten spezieller technischer Thematiken benötigen. Dies beinhaltet auch die technologische und ökonomische Bewertungen von Softwaresystemen. Weiterhin werden Privatgutachten zur Klärung von unklaren technischen Zusammenhänge im Innen- und Außenverhältnis von Unternehmen erstellt.
Parteigutachten werden zur Vorbereitung von Prozessen bzw. gerichtlicher Auseinandersetzung erstellt. Sie dienen im Rahmen von laufenden Verfahren als zusätzliche Partei-Beweismittel und zur Bewertung der Erfolgsaussichten eines angestrebten Prozesses.
Im Rahmen von M&A Prozessen im IT-Bereich müssen Zielunternehmen im Rahmen einer Due Diligence (DD) eingehend geprüft werden, bevor ein finaler Kaufpreis genannt werden kann oder eine Akquisition zum Abschluss kommen kann. Ein Teil dieser Due Diligence ist die Technical Due Diligence (TDD) die die Technologien, die Softwaresysteme, Entwicklungsprozesse bzw. -umgebungen und Organisation einer Softwareentwicklung detailliert untersucht und einen ausführlichen TDD-Bericht erstellt der zusammen mit den anderen DD-Anteilen wie Commercial Due Diligence, Tax/Finance DD und Legal DD in die gesamte Due Diligence einer geplanten Akquisition einfließt. Wir erstellen solche TDD-Berichte seit nunmehr 20 Jahren im internationalen Umfeld für strategische und Finanzinvestoren, Venture-Kapitalgeber und Family-Offices sowie Anwaltskanzleien.